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   BGH, 19.03.1998 - 4 StR 52/98   

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https://dejure.org/1998,10887
BGH, 19.03.1998 - 4 StR 52/98 (https://dejure.org/1998,10887)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1998 - 4 StR 52/98 (https://dejure.org/1998,10887)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1998 - 4 StR 52/98 (https://dejure.org/1998,10887)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßiges unerlaubtes Überlassen einer Schußwaffe durch Übergabe - Konkurrenzverhältnis zwischen Waffengesetz und Betäubungsmittelgesetz - Kosten- und Auslagenerstattung bei geringfügigem Erfolg des Rechtsmittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29; StGB § 52; WaffG § 53

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.08.1993 - 4 StR 439/93

    Vollendetes Handeltreiben - Umsatzgeschäft - Verdeckter Ermittler - Angeklagter -

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 4 StR 52/98
    Soweit die Strafkammer meint, es liege im Hinblick auf die Übergabe der Waffe (Fall II 11) gewerbsmäßiges unerlaubtes Überlassen einer Schußwaffe vor (§§ 7 Abs. 1 Nr. 2, 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b WaffG), wird diese Auffassung von den Feststellungen, die lediglich ein gewerbsmäßiges Handeln mit Betäubungsmitteln belegen (vgl. UA 3/4), nicht getragen; es kommt insoweit lediglich eine Bestrafung nach § 53 Abs. 3 Nr. 2 WaffG in Betracht (vgl. Senatsbeschluß vom 5. August 1993 - 4 StR 439/93 = BGHR WaffG § 53 I Vertrieb 1; Steindorf aaO § 53 WaffG Rdn. 3).
  • BGH, 04.05.1993 - 1 StR 203/93

    Unrechtmäßige gerichtliche Annahme einer Tatmehrheit zwischen unerlaubtem

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 4 StR 52/98
    Das führt dazu, daß ein Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit den - untereinander tateinheitlich begangenen (§ 52 Abs. 1 StGB) - Waffendelikten nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a, Buchst. a, Abs. 3 Nr. 2 WaffG in Tateinheit steht (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Mai 1993 - 1 StR 203/93; Steindorf, Waffenrecht 6. Aufl. § 53 WaffG Rdn. 33, 44).
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